Aktuelles zum Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen

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Die Richtlinien für den Hamburger Schutzschirm für Corona geschädigte Unternehmen und Institutionen wurde aktualisiert. Hier finden Sie den aktuellen Stand.

Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)

Die Förderrichtlinie der Soforthilfe wurde aktualisiert. Die aktuelle Fassung der Richtlinie finden Sie hier.

Die bisherige Regelung, dass das Gründungsdatum vor dem 01.02.2020 liegen musste wurde geändert. Nun sind auch ganz junge Unternehmen förderfähig, die vor dem 11.03.2020 gegründet wurden.

Wichtige Änderungen gibt es auch in Bezug auf die ergänzenden Leistungen des SGB II (Arbeitslosengeld II):
Der Bezug von ergänzenden Leistungen nach dem ALG II (sogenanntes Aufstocken) ist kein Ausschlussgrund mehr für den Antrag auf Soforthilfe. Die Antragstellung ist möglich, wenn die übrigen Antragsvorrausetzungen gegeben sind.

Der Zuschuss der Hamburger Corona-Soforthilfe kann nun also genutzt werden, wenn man während seiner selbständigen Tätigkeit existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) erhält oder beantragt, denn das Jobcenter zahlt nicht die laufenden Betriebskosten (Miete, Betriebskosten, Leasingraten etc.) im Unternehmen. Für diese laufenden Kosten kann die Hamburger Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen werden.

Die Hamburger Pauschalförderung für Soloselbständige in Höhe von 2.500 EUR wird dabei zumindest teilweise auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet.

Der Betrag der Soforthilfe ist zu versteuern und wird als Betriebseinnahme bei der Berechnung des Betriebsgewinns berücksichtigt.

Gründungszuschuss

Wer den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit (SGB III) erhält oder erhalten hat, ist wie gehabt antragsberechtigt, wenn die übrigen Antragsvorrausetzungen gegeben sind.

Neues Legitimationsverfahren zur Betrugsprävention eingeführt

Wie Sie der Presse entnehmen konnten haben Betrüger versucht, Antragsdaten zur Hamburger Corona Soforthilfe über eine gefälschte Internetseite abzufangen, um die Auszahlungen der Soforthilfe auf andere Konten umzuleiten. Dieses konnte durch eine schnelle Reaktion des Landeskriminalamtes Hamburg am 15.04.2020 gestoppt werden. Nach den bisherigen Erkenntnissen kam es zu keinem Missbrauch, da Anträge, die seit dem Bestehen der gefälschten Internetseite angelegt wurden, von der IFB Hamburg nicht mehr ausgezahlt wurden.

Zur Betrugsprävention hat die IFB die Nect GmbH aus Hamburg mit der Prüfung der Legitimität den Antragsteller beauftragt. Bereits am Freitagabend sind die ersten Mails zur Aufforderung einer Legitimation an Antragsteller versandt worden. Schrittweise werden wir alle Antragsteller die bereits einen Antrag auf Soforthilfe gestellt haben auffordern sich nachträglich zu legitimieren. Für neu gestellte Anträge gilt dieses Verfahren selbstverständlich auch.

Technischen Problemen der Startphase sind gelöst

Die in der Startphase der Soforthilfe aufgetretenen technischen Probleme, die vor allem die zuerst gestellten Anträge betroffen haben konnten gelöst werden. Kein Antrag ist verloren gegangen! Fehlende Angaben und Unterlagen werden bei den Kunden nach gefordert.

Hamburger Corona Soforthilfe – Modul innovative Startups (HCS InnoStartup)

Der Senat hat mit der IFB Hamburg als Teil der Corona Soforthilfen ein zusätzliches Hilfsprogramm für innovative, wachstumsorientierte Startups in Hamburg aufgelegt, die infolge der Corona-Krise seit dem 11.03.2020 in eine existenzgefährdende Wirtschaftslage geraten sind.

Die jungen Unternehmen haben in der Regel eine dünne Eigenkapitaldecke und sind bisher noch nicht oder gerade eben in der Gewinnzone. Sie finanzieren sich primär über Risikokapitalinvestoren und sind meist nicht kreditwürdig bei einer Hausbank. Der Senat möchte in dieser besonderen Situation mit einem bedingt rückzahlbaren Zuschuss gezielt unterstützen. Die Antragsstellung ist bis zum 31. Mai 2020 möglich.

Ausführliche Informationen zum Fördermodul HCS InnoStartup finden Sie hier. Die Anträge auf Förderung sind als digital als unterschriebene PDF-Datei an die IFB Innovationsstarter GmbH zu schicken.

Viele Grüße - das Team vom IFB Beratungscenter Wirtschaft

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